vivia 2015 Druckversion
vivia - Die Präsenz-Agentur



AGB

§ 1 VERTRAGSSCHLUSS

1. Für Verträge mit vivia - die Präsenz-Agentur, Inh. Jürgen Novotny  - nachfolgend Agentur genannt – gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichenden Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
2. Angebote der Agentur sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
3. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftform-klausel, bedürfen der Schriftform.

§ 2 LEISTUNGSUMFANG

1. Die Agentur bietet insbesondere die folgenden Leistungen an:
– Konzeption von Corprate Designs, Branding, Markenführung  sowie Design, Programmierung, Anpassung und Pflege von Websites und Druckmedien zu Marketingzwecken
– Beratung im Hinblick auf die Ergonomie von Websites; Schulungen zu verwendeten Redaktionssystemen.
2. Die Agentur erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von der Agentur, wenn dies vereinbart ist.
3. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten der Agentur zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann die Agentur dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen.
Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist.
4. Die Agentur ist zu Teillieferungen berechtigt.

§ 3 PREISE, ZAHLUNG UND ZAHLUNGSVERZUG


1. Für alle Leistungen der Agentur wird das Honorar im Rahmen des jeweiligen Projektauftrags zwischen Kunde und Agentur vereinbart. Falls keine Vereinbarung getroffen ist, gelten die zum Zeitpunkt der Aus- beziehungsweise Ablieferung aktuellen Vergütungssätze der Agentur.
Festpreise gelten nur dann, wenn diese ausdrücklich vereinbart sind
2. Sämtliche Vergütungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich jeweils geltenden Umsatzsteuer. Bei Rechnungen an Leistungsempfänger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird keine deutsche Umsatzsteuer berechnet und in den Rechnungen ausgewiesen. Versandkosten, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde.
3. Zusatzleistungen, die nicht im Angebot der Agentur enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge
a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie
e) von am Wochenende und/oder an Feiertagen erbrachten Dienstleistungen
f) von mehr Korrekturschleifen als im Angebot vereinbart wurde
g) von Nachbearbeitungen infolge nachträglicher Änderungswünsche seiner Eigenbeiträge (Text+Bild) seitens des Kunden
4. Die Agentur ist berechtigt, für Webdesign- oder Programmierleistungen eine Vorauszahlung zu verlangen, die maximal die Hälfte des Gesamtauftragswerts beträgt.
5. Ist der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen in Verzug, kann die Agentur ihr Zurückbehaltungsrecht im Sinne des § 273 BGB ausüben.

Zu diesem Zweck wird die Agentur dem Kunden auf elektronischem Weg eine letzte Zahlungsfrist setzen und ihn davon in Kenntnis setzen, dass sie die Vertragserfüllung bis zur vollständigen Begleichung aller der Agentur entstehenden Verzugsschäden vorübergehend seine Leistungserbringung einstellt (Hosting, Zurverfügungstellung von Webspace etc). Sofern es sich um Mietzahlungsverzüge handelt, die nicht im Zuge einer Sonderkündigung beendet werden, verfällt die vereinbarte Leistungsmiete auch nicht für die Zeit der Leistungsunterbrechung, da diese nicht durch den Auftragnehmer sondern den Kunden veranlasst wird.
Die Agentur ist berechtigt, dem Kunden für die für die durch den Verzug entstehenden Mehraufwendungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 45,00 EUR in Rechnung zu stellen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden, die möglicherweise infolge der Offline-Schaltung seiner Website oder anderen eingestellten Leistungen beim Kunden eintreten. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass der Agentur keine oder geringere Mehraufwendungen entstanden sind. Eine Datensicherung des Website-Layouts und der Programmierungscodes einer Website stellt einen unverschuldeten Agenturmehraufwand dar und wird nur nach Auftrag an die Werbeagentur Blauzweig für eine Pauschale von Euro 90,00 angefertigt und nach Vorkassenzahlung an den Kunden übergeben.
Die Ausübung dieses Zurückbehaltungsrechtes befreit den Kunden nicht von der  Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, insbesondere nicht von der Zahlung der vereinbarten Vergütung.
6. Ist der Kunde mit der Zahlung fälliger Rechnungen erheblich, d.h. für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten, in Verzug, ist die Agentur berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Die Agentur kündigt den gemieteten Webspace sowie ggfs. dazugehörige Datenbanken beim Provider. Die Website wird zum selben Tag offline geschaltet und ist öffentlich nicht mehr sichtbar. Innerhalb von 30 Tagen ab fristloser Kündigung erhält der der Kunde die Möglichkeit, seine Domain selbst zu hosten oder über eine andere Werbeagentur hosten zu lassen und den dazu notwendigen „KK-Antrag“ zu stellen. Der dazu notwendige „Out-Code“ wird in Form eines Email-Links durch die Agentur Blauzweig sofort nach seinem Erhalt an den Kunden übermittelt. Nach Überschreiten der 30-Tage-Frist fällt die Domain auf den freien Markt zurück. Die Agentur Blauzweig verwehrt sich gegen jedweden Regressanspruch, der durch einen Domain-Verfall entstehen kann, sofern sich dieser aus Untätigkeit des Kunden innerhalb der 30-Tage-Frist abgeleitet. Siehe hierzu auch §5. Der Kunde ist darüber informiert, dass im Falle eines Verfalls einer Domain seine Websiteprogrammierungsdaten irreversibel ebenfalls verfallen sind.
7. Gegen Ansprüche der Agentur kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen. Selbiges gilt für die Zurückbehaltung von Zahlungen.

§ 4 TERMINE, FRISTEN, LEISTUNGSHINDERNISSE, ABNAHME

1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Ist für die Leistung der Agentur die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von Veränderungen der Anforderungen des Kunden oder Problemen mit Produkten und/oder Dienstleistungen Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller) verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
3. Soweit die Agentur ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampfs, höherer Gewalt oder anderer für die Agentur unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für die Agentur keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.
4. Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
5. Der Kunde wird die Leistungen der Agentur unverzüglich abnehmen, sobald die Agentur die Abnahmebereitschaft mitteilt.

§ 5 MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

1. Der Kunde wird der Agentur die zur auftragsgemäßen Leistungserbringung notwendigen Daten, insbesondere die einzupflegende Inhalte für die Websites, zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen.
2. Soweit die Agentur dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit die Agentur keine Korrekturaufforderung erhält.
3. Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht gegenüber der Agentur für ausreichende Ressourcen sowie für umfassende und rechtsfehlerfreie Informationen verantwortlich. Die Agentur weist den Kunden insbesondere darauf hin, dass nach § 5 Telemediengesetz für Anbieter von Telediensten eine gesetzliche Impressums-Pflicht besteht.
4. Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Agenturleistungen auftreten, wird der Kunde die Agentur unverzüglich davon unterrichten.
5. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
6. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages verwendeten Unterlagen (Fotos, Logos etc) spätestens bei Übergabe des Projekts bzw. der Ware auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

§ 6 NUTZUNGSRECHTE

1. Die Agentur räumt dem Kunden an den Arbeitsergebnissen der Agentur, seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, ein ausschließliches Nutzungsrecht für das Vertragsgebiet und für alle im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks erforderlichen Nutzungsarten mit folgenden Beschränkungen ein:
Sofern nicht anders vereinbart, ist die Rechteinräumung
– zeitlich auf die Vertragslaufzeit begrenzt;
– inhaltlich dahingehend begrenzt, dass die Arbeitsergebnisse der Agentur nach Beendigung des Vertrages durch den Kunden ohne vorherige Genehmigung durch die Agentur weder bearbeitet noch geändert, auch nicht ausschnittsweise, auszugsweise oder verbunden mit anderen Inhalten, Texten oder Gestaltungen verwendet werden dürfen.
Dieses Recht erwirbt der Kunde mit vollständiger Zahlung der Agenturleistungen.
2. Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Agentur.
3. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, der Agentur über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
4. Der Kunde erklärt gegenüber der Agentur, dass die Vorlagen, die der Kunde liefert, nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das erforderliche Nutzungsrecht verfügt. Der Kunde stellt die Agentur von der Inanspruchnahme Dritter aus Rechtsverletzungen insofern frei ist.
5. Nimmt die Agentur für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, können diese dem Kunden – insbesondere zeitlich – nur eingeschränkt übertragen werden. Die eingeschränkte Übertragung kann unter anderem dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die die Agentur keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Die Agentur wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
6. Nutzungsrechte an der Website, die lizensiertes Bildmaterial enthält, sowie die Nutzungsrechte an diesem Bildmaterial/Lizenzen werden nach vollständiger Zahlung der Agenturleistungen und Übergabe der Website auf den Kunden übertragen. Der Kunde darf jedoch fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird die Agentur vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde der Agentur zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
7. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder die Agentur dabei zu unterstützen. Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen der Agentur, beispielsweise durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er die Agentur unverzüglich darüber informieren.

§ 7 URHEBERRECHTSVERMERKE UND REFERENZNACHWEISE

1. Der Kunde räumt der Agentur das Recht ein, ihr Logo und ein Impressum in die Websites des Kunden einzubinden und diese miteinander und der Website der Agentur zu verlinken. Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.
2. Die Agentur behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufzunehmen und entsprechende Links zusetzen.

§ 8 GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

1. Es gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung
2. Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen und dabei die Unterrichtungspflichten (§ 5 Abs. 4) beachten.
3. Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Websiteelemente von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise,
soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.
4. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.
5. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags oder das Herabsetzen des Kaufpreises verlangen.
6. Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde gegenüber der Agentur binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines eingeschriebenen Briefes
rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei der Agentur innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden.
7. Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
8. Die Agentur haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
9. Soweit die Durchführung von Kommunikationsmaßnahmen durch den Einfluss Dritter, höhere Gewalt oder aus sonstigen Gründen (Fahrzeugschäden, Unfälle, Krankheit - gegen Attest), die sich dem Verantwortungsbereich der Agentur entziehen, ganz oder teilweise unmöglich werden, bleibt die Vergütungsforderung der Agentur bestehen.
10. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme, Internetauftritt) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen, Abmahnungskosten oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
11. Die Agentur haftet in keinem Fall für Inhalte, die im Auftrag des Kunden auf dessen Online-Plattformen publiziert worden sind, insbesondere nicht für fehlerhafte oder unvollständige Angaben betreffend Impressumspflicht für Webseiten und anderen Dokumenten, die einer gesetzlichen Impressumspflicht unterliegen.

§ 9 MITTEILUNGEN

1. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines
Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
2. Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen ist die Textform dagegen bei einer Kündigung sowie bei Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichend von dieser Vereinbarung in schriftlicher
Form verlangt werden.

§ 10 ANWENDBARES RECHT, ERFÜLLUNGSORT UND SALVATORISCHE KLAUSEL

1. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts.
2. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird
Hennef/Sieg vereinbart. Als Gerichtsstand wird  wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher in diesem Fall Siegburg vereinbart.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

Hennef im August 2015




© 2015 vivia - die Präsenz-Agentur . Grintener Weg 2 . D-53773 Hennef . info[at]vivia[dot]de