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Aktuelles Thema: Datenschutzkonferenz und die DSGVO


Datum: 07.05.2018
Kommentar zum aktuellen Entscheid der Datenschutzkonferenz

Als wenn es nicht bereits genügend Unsicherheiten und Panik um das immer näher rückende Thema DSGVO gegeben hätte: nun hat die deutsche Datenschutzkonferenz vor wenigen Tagen beschlossen, die Schlinge noch enger zu ziehen: Cookies dürfen nach deren Auffassung zukünftig nur noch nach expliziter Einwilligung durch Besucher gespeichert werden.

Diese durchaus drastische Empfehlung hatte in dieser Form niemand kommen sehen. Bis vor wenigen Tagen waren Datenschutzexperten der Meinung, dass auch unter der DSGVO der Hinweis auf die Speicherung von Cookies ausreichen würde. Diese Ansicht steht nun also im deutlichen Kontrast zur Auffassung der Datenschutzkonferenz. Welche Meinung sich letztlich durchsetzen wird und welche rechtliche Grundlage für Abmahnungen herangezogen wird, lässt sich aktuell leider noch nicht abschätzen. Es liegt jedoch die Vermutung nahe, dass sich die Datenschutzbehörden von Bund und Ländern der Meinung der Datenschutzkonferenz anschließen werden - schließlich sind deren oberste Vertreter Mitglieder dieses Gremiums. [Quelle: Mittwald Medien Blog]

Dies würde bedeuten, dass die aktuell empfohlene Praxis der Cookie-Warnung mit sog. OptOut-Möglichkeit (Besuchern einer Website wird es selbst überlassen, diese wieder zu verlassen, sollten sie mit der Speicherung von Daten nicht einverstanden sein) nicht mehr ausreicht; vielmehr müsste nun eine sog. OptIn-Logik integriert werden, die die Nutzung einer Website mit Tracking-Cookies ohne vorhergehende, zwingend aktive Einwilligung gar nicht erst zulässt. Wichtig: dies gilt nicht für technisch notwenige Cookies wie die sog. Session Cookies, die für eine korrekte Funktion der Website sorgen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationfreiheit Rheinland-Pfalz sagt dazu: "Session-Cookies", die nur für die Dauer Ihrer Browsersitzung gelten, sind unkritisch, da sie beim Schließen des Browser gelöscht werden.

Die DSGVO lässt aber anders als das Bundesdatenschutzgesetz auch für Werbung und Tracking eine Rechtfertigung mit berechtigten Unternehmerinteressen zu. Maßgeblich ist eine Interessenabwägung. Dass ungeachtet der Interessen der Websitebetreiber die Interessen der Nutzer stets überwiegen sollen, ist eine Behauptung der Datenschutzkonferenz, die sich nicht halten lässt. [Quelle]. Die aktuelle Aussage der Datenschutzkonferenz, dass Tracking grundsätzlich immer einer Einwilligung (Opt-In) bedarf, widerspricht damit den Regelungen und den Erwägungsgründen der DSGVO.

Die Unsicherheit macht sich so weiter breit: Der Entschluß der Datenschutzkonferenz wird demnach massive Kritik auf sich ziehen. So kritisiert der Bundesverband Deutsche Wirtschft BVDW das Positionspapier der Datenschutzkonferenz mit der Meinung, dass dieses zu mehr Rechtsunsicherheit anstatt Rechtsanwendung führe.

Wer also ganz sicher gehen möchte, muss für alle nicht streng notwendigen Tracking- und Targeting-Maßnahmen und auch Cookies ein Opt-in vorsehen. Das entsprechende Cookie-Banner sollte dann eine echte Wahlmöglichkeit zulassen. Cookies dürften erst gesetzt werden, wenn der Kunde explizit „Ja“ geklickt hat.Erforderlich erscheint das nicht. Unternehmen sollten unterscheiden zwischen ohne Einwilligung zulässigen Tracking- und Targeting-Maßnahmen und solchen, die eines Opt-in bedürfen. Die Einwilligung für letztere kann über ein Cookie-Banner eingeholt werden, wobei die Cookies erst nach einer bestätigenden Handlung des Nutzers gesetzt werden dürfen. Über alle anderen Cookies oder Trackingverfahren kann in der Datenschutzerklärung informiert werden. Mit Blick auf die ePrivacy-Richtlinie (und auch die vernünftigen Nutzererwartungen) kann zusätzlich Sicherheit gewinnen, wer auch auf andere Cookies in einem Cookie-Banner hinweist. [Quelle]

Wir empfehlen in Hinblick auf diese Entwicklung unseren Kunden, sich auf der Grundlage einer Risikoabwägung zu entscheiden, welche Tracking-Werkzeuge notwendigerweise eingesetzt werden sollen und welche nicht. Es gilt, die weitere Entwicklung im Auge zu behalten.

 


Hinweis: Dieser Beitrag spiegelt lediglich unsere Meinung zum aktuellen Geschehen wider. Er stellt also weder eine Rechtsberatung dar, noch ersetzt er eben diese. Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Datenschutzbeauftragten oder an einen Rechtsanwalt.


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